Beerdigungen

Pfarrvertretung:

 

Während seiner Ferien vom So. 18. bis zum So. 25. März wird Pfarrer Stéphane Barth vertreten von Pfarrer Hans Mayr aus Breitenbach. Er ist für Beerdigungen und Seelsorge da. Telefon: 061 781 26 42 / 078 808 52 86.

 

 

 

Das Wichtigste in Kürze für die kirchliche Trauerfeier und Beerdigung

 

Wenn Sie einen Todesfall in Ihrer Familie haben, melden Sie diesen möglichst bald dem reformierten Pfarramt, damit dieses mit Ihnen einen Beerdigungstermin vereinbaren kann: Telefon 061 781 12 50.

 

Falls im Pfarramt niemand das Telefon abnimmt, sprechen Sie bitte unbedingt Ihren Namen und Ihre Telefonnummer auf den Telefonbeantworter, der sich nach dem sechsten Klingelton automatisch einschaltet. Mittels Fernabfrage kann Sie der Pfarrer / die Pfarrerin danach unmittelbar zurückrufen.

 

Sie können Pfarrer Stéphane Barth unterwegs jedoch auch via Handy oder SMS erreichen: Telefon 079 465 77 69.

 

Der Pfarrer / die Pfarrerin wird mit Ihnen zum Beerdigungstermin hin auch ein Trauergespräch abmachen, das einige Tage vor der Beerdigung stattzufinden hat. In diesem Gespräch werden alle für die Beerdigung wichtigen Dinge, wie z.B. Lebenslauf, Predigt, Musik, Lieder, Imbiss, Danksagungen und Kollekte besprochen und festgelegt.

 

 

An einer Beerdigung sind immer verschiedene Akteure in der Gemeinde beteiligt

 

Als erstes hat ein Arzt den Tod festzustellen und den Totenschein auszustellen. Sobald mit dem Pfarramt der Beerdigungstermin vereinbart ist, kann die zuständige politische Gemeinde auf diesen Termin hin die Graböffnung auf dem örtlichen Friedhof veranlassen.

Mit einem Bestatter ist vorgängig auch die Überstellung des Verstorbenen zur Aufbahrung ins örtliche Totenhäuschen zu besprechen und/oder die weitere/direkte Überführung desselben ins lokale Krematorium zur Kremation, je nachdem, ob eine Erdbestattung im Sarg oder eine Beisetzung in der Urne gewünscht wird.

 

Eine Urne kann in einem Urnengrab oder im Gemeinschaftsgrab der Gemeinde, in einem privat geführten Friedwald oder auch im eigenen Familiengarten beigesetzt werden, mit oder ohne Pfarrer/in. Die Asche selbst kann auch in der Natur verstreut werden, z.B. an einem Lieblingsplatz der Verstorbenen.

 

 

Die kirchliche Beerdigung zwischen persönlichen Bedürfnissen und öffentlichen Interessen

 

Zum traditionell kirchlichen Rahmen einer reformierten Beerdigung gehört die öffentliche Trauerfeier, der die Beisetzung der/des Verstorbenen auf dem Friedhof vorangeht oder nachfolgt, je nach Wunsch der Angehörigen oder Verstorbenen. Ebenso möglich ist eine kurze stille Bestattung auf dem Friedhof im Kreise der nächsten Familienangehörigen. Man bedenke dabei jedoch immer auch, dass ein Verstorbener / eine Verstorbene nicht nur eine Privatperson war, sondern auch eine Person, an der die Öffentlichkeit teilnimmt (Freunde, Nachbarn, Leute aus der Gemeinde usw.).

 

 

 Rosenherz

 

 

Die lokalen Gegenbenheiten: verschiedene Beerdigungszeiten und Beerdigungsabläufe

 

Die Ev.-ref. Kirchgemeinde Thierstein umfasst geografisch gesehen elf politische Gemeinden des Solothurner Schwarzbubenlandes. Das sind: Breitenbach, Fehren, Meltingen, Zullwil, Nunningen, Himmelried, Büsserach, Erschwil, Beinwil, Grindel und Bärschwil. Die zentral gelegene reformierte Kirche der Kirchgemeinde befindet sich an der Fehrenstrasse 46 in Breitenbach. Das reformierte Pfarramt befindet sich am Archweg 4 in Breitenbach, zwei Häuser weiter auf derselben Strassenseite in Richtung Fehren/Liestal.

 

Da es sich bei unserer Kirchgemeinde um eine reformierte Kirchgemeinde in der Diaspora handelt, also einer reformierten Glaubensgemeinschaft in vorwiegend katholischem Gebiet, ist es in den Aussengemeinden zumeist Usus, dass in der katholischen Kirche eine reformierte Trauerfeier stattfindet mit nachfolgender Beisetzung des Sarges oder der Urne auf dem dortigen Friedhof.

 

Auf Wunsch der Angehörigen kann jedoch zuerst auch die Beisetzung des Sarges oder der Urne auf dem Friedhof stattfinden und erst danach der Trauergottesdienst in der Kirche. Die Beerdigungszeiten variieren von Gemeinde zu Gemeinde. In Breitenbach, Fehren und Beinwil beerdigt man üblicherweise um 14 Uhr, in Büsserach, Erschwil, Oberkirch (Zullwil u. Nunningen), Meltingen, Himmelried, Grindel und Bärschwil um 14.30 Uhr.

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